Allgemeine Hinweise

Der Besuch der Übungen ist obligatorisch

Entschuldigungen sind vor den Übungen - in Ausnahmefällen bis drei Tage nach den Übungen - dem Feuerwehrkommandanten schriftlich zuzustellen.

Als Entschuldigungsgründe gelten:

a) Krankheit oder Unfall
b) Schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie
c) Schwangerschaft
d) Begründete Ortsabwesenheit wie Militär, Arbeitsleistungen im öffentlichen Interesse,
berufliche oder ferienbedingte Abwesenheit
e) Andere wichtige Gründe wie Ausübung eines öffentlichen Amtes, durch Arbeitgeber
bescheinigte Schicht- und Überzeit und Notfälle
f) Über weitere Fälle entscheidet das Feuerwehrkommando

 

Unentschuldigtes Fernbleiben und versäumte Übungen ohne einen oben aufgeführten Entschuldigungsgrund werden mit einer Busse belegt.

 

Rauchverbot
Während den Übungszeiten (ausgenommen Pausen) bzw. in den Einsatzfahrzeugen besteht ein striktes Rauchverbot.

 

Fahrzeugentschädigungen
Entschädigungen werden nur dann entrichtet, wenn ein Fahrzeug zum Ziehen von Anhängern wie z. B. Motorspritzen, Ölwehr, Leitern oder ähnlichem eingesetzt wird.
Fahrten mit den PW an den jeweiligen Übungs- oder Einsatzort werden nicht entschädigt.

 

Ausrüstung
Die gefasste Einsatzausrüstung ist in gutem und sauberem Zustand zu halten. Diese ist komplett an jede Übung sowie zu den Einsätzen mitzubringen.
Defekte sind dem Materialverantwortlichen umgehend mitzuteilen.

 

Adress- und Telefonnummernänderungen
Zieht jemand innerhalb der Gemeinde um, ist dies der Fourierin Suzanne Schmied zu melden.
Änderungen der Telefonnummern (Mobil und Festanschluss) sind sofort dem zuständigen eAlarm-Verantwortlichen Oblt Stefan Kammermann zu melden.